PPL Informationen
Was Sie beachten sollten:
Wenn Sie bereits eine Ausbildung angefangen haben, eine in Europa gültige "Ultraleicht Lizenz", die in den USA als LSA (Light Sport Aircraft) gilt oder sonstige Flugstunden in einem ICAO Land nachweisen können, so werden diese auf die Mindeststundenzahl Ihrer Ausbildung angerechnet. Dennoch müssen Sie die Ausbildungszeiten kalkulieren, die Sie realistisch für das Bestehen der Prüfung in den USA benötigen
Der US-PPL ist ein Lebenlang gültig, solange ein gültiges Medical vorliegt und das vorgeschriebene Flightreview (BFR) alle 24 Monate absolviert wird.
Anders als in Europa, verfällt die US PPL Lizenz, wie jede andere US Lizenz nie.
Auch eine ruhende Lizenz zu reaktivieren, ist eher mit geringem Aufwand verbunden. Hierzu reicht ein neues, gültiges Medical und ein Flightreview mit einem Fluglehrer aus. Eine Übersicht europäischer Flugmediziner, die ein US-Medical verlängern können, finden Sie auf unserer Seite Ausbildung.
Das Flighreview muss alle 24 Monate abgelegt werden und umfasst mindestens 1 Stunde Flug und 1 Stunde Theorieunterricht.
In den meisten europäischen Ländern sind FAA-Instructor, die das Flightreview abnehmen können, ansässig.
Mit dem US-PPL dürfen Sie weltweit US-Reg.Flugzeuge fliegen
Mit unserem Partner Flugausbildungszentrum Dortmund bieten wir die Lizenzumschreibung von FAA zu JAR zum Festpreis an.
Falls Sie weitere Informationen zur Lizenzumschreibung oder zu unseren Partnerflugschulen benoetigen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Hier gelangen Sie zu unseren Kontaktdaten Sie koennen aber auch bei jeder anderen Flugschule Ihre Lizenz einfach und problemlos umschreiben lassen. Viele Flugschulen haben Erfahrungen mit der Lizenzumschreibung von US Lizenzen.
Anerkennung in Deutschland 
Minimum 75h Flugerfahrung, wovon Sie ca. 40-50 Stunden schon
waehrend Ihrer Ausbildung bei uns erwerben

Medical zweiter Klasse nach JAR-FCL 3

ein AZF oder BZF I/II oder Anerkennung der US-Radiooperator License

den Nachweis Lehrgangsteilnahme "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

erfolgreiche Theorieprüfung in den Fächern Luftrecht'+'Menschliches
Leistungsvermögen'

ein Behördenführungszeugnis Typ 'O' oder 'P'

Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg (Formular)

Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach LuftSiG

einen Einweisungsflug oder Prüfungsflug mit Fluglehrer oder Prüfer

und das Antragsformular (L1-007.03/99) vom Luftfahrtbundesamt
Umschreibung/ Konvertierung in eine vollwertige JAR-FCL-Lizenz 
Minimum 100h Flugerfahrung, wovon Sie ca. 40-50 Stunden schon
während der Ausbildung bei uns erwerben

andere Nachweise wie vorher bei der Anerkennung

einen Prüfungsflug
(Anhang 1 JAR-FCL 1.130 und 1.135 und Anhang 2 zu JAR-FCL 1.135)
Nach bereits erfolgter Anerkennung und 100 Stunden Flugerfahrung
ist keine weitere Theroieprüfung erforderlich, lediglich ein
vollwertiger PPL-Checkflug mit einem von der Bezirksregierung
benannten Prüfer
Bei der Konvertierung wird die CVFR-Qualifikation mit erworben

Wer auch bei Nacht fliegen möchte, benötigt jedoch in Deutschland
eine zusätzliche Nachtflugausbildung. Diese Ausbildung kann bei
einer deutschen Flugschule erworben werden.